Ein Gericht griff in einen Streit über Online-Äußerungen und Plattformdruck ein
Ein Bundesrichter in Illinois hat den Erstellern von zwei ICE-Überwachungsprojekten eine einstweilige Verfügung gewährt. Das ist eine wichtige frühe Entscheidung in einem Fall darüber, ob Regierungsvertreter die Grenze von Kritik zu verfassungswidrigem Zwang überschritten haben.
Die im Zentrum des Falls stehenden Projekte sind die Facebook-Gruppe „ICE Sightings - Chicagoland“ und die App Eyes Up. Beide nutzten öffentlich verfügbare Informationen, um Sichtungen von Aktivitäten der Immigration and Customs Enforcement zu verfolgen und zu teilen. Nach Druck durch Vertreter der Trump-Regierung wurden die Projekte laut Klageschrift von Facebook und dem Apple App Store entfernt. Ähnliche ICE-Tracking-Apps, darunter ICEBlock und Red Dot, wurden ebenfalls aus dem Apple App Store und von Google Play entfernt.
Richter Jorge L. Alonso vom US-Bezirksgericht für den Northern District of Illinois stellte fest, dass die Kläger in ihrem Fall, der Verstöße gegen das First Amendment geltend macht, voraussichtlich Erfolg haben werden. In diesem Stadium beendet das den Fall nicht, ist aber eine bedeutsame Feststellung. Einstweilige Verfügungen werden in der Regel erlassen, wenn ein Richter glaubt, dass die Kläger eine erhebliche Erfolgsaussicht gezeigt haben und dass sofortige Abhilfe vor einer endgültigen Entscheidung gerechtfertigt ist.
Die Rechtsfrage ist, ob die Regierung private Plattformen unter Druck gesetzt hat
Der Kern der Sache ist nicht bloß, ob Beamten die Apps missfielen. Regierungsvertreter dürfen Äußerungen kritisieren. Das verfassungsrechtliche Problem entsteht, wenn staatliche Macht eingesetzt wird, um private Unternehmen zu drängen oder einzuschüchtern, damit sie rechtmäßige Äußerungen entfernen, die die Regierung nicht selbst direkt unterdrücken könnte.
Das ist die Theorie der Klägerinnen Kassandra Rosado und Kreisau Group. Ihr Fall argumentiert, dass Bundesbeamte mehr getan haben, als lediglich Bedenken zu äußern. Laut dem Quellenbericht verweist die Klage auf Social-Media-Beiträge der ehemaligen US-Justizministerin Pam Bondi und der ehemaligen Heimatschutzministerin Kristi Noem, die die Entfernung der ICE-Überwachungsinitiativen verlangten und sich anschließend den Erfolg zuschrieben.
Richter Alonso bezeichnete diese Beiträge laut dem von Engadget zitierten Schriftsatz als „kaum verhüllte Drohungen“. Diese Formulierung ist zentral, weil sie darauf hindeutet, dass das Gericht das Verhalten der Regierung möglicherweise als implizite Zwangswirkung und nicht bloß als Überzeugungsversuch ansieht.





