Kalifornien stellt den Datenschutz vernetzter Autos auf eine neue Probe

General Motors hat sich mit kalifornischen Strafverfolgungsbehörden auf einen Vergleich über 12,75 Millionen Dollar wegen der Erhebung und des Verkaufs von Fahrerdaten geeinigt. Das ist eines der bislang klarsten Signale auf Bundesstaatsebene, dass das Geschäft mit vernetzten Autos härteren Grenzen unterliegen wird, wenn Einwilligung und Datennutzung auseinanderlaufen. Im Zentrum des Falls stehen Vorwürfe, GM habe über sein OnStar-Programm personenbezogene und verhaltensbezogene Informationen von Hunderttausenden Kaliforniern ohne ausreichende Kenntnis oder Zustimmung der Kunden an Datenhändler verkauft.

Der vom Büro des kalifornischen Generalstaatsanwalts Rob Bonta angekündigte Vergleich geht über eine Geldstrafe hinaus. GM verpflichtete sich außerdem, fünf Jahre lang keine Fahrdaten mehr an Verbraucher-Auskunfteien zu verkaufen, gespeicherte Fahrerdaten innerhalb von 180 Tagen zu löschen, sofern keine Kundeneinwilligung vorliegt, und LexisNexis Risk Solutions sowie Verisk Analytics aufzufordern, die erhaltenen Daten zu löschen. In der Praxis macht diese Kombination daraus mehr als eine Geldbuße. Es ist ein von Aufsichtsbehörden angeordneter Rückbau einer Datenweitergabe-Pipeline, die es in der behaupteten Form nach Ansicht der Behörden gar nicht hätte geben dürfen.

Was Kalifornien sagt, geschehen zu sein

Nach der im bereitgestellten Quellentext zitierten Vergleichsbeschreibung verkaufte GM Namen, Kontaktdaten, Geolokationsdaten und Fahrverhaltensdaten, die über OnStar erhoben wurden. Kalifornien behauptet, das Unternehmen habe mit diesen Verkäufen rund 20 Millionen Dollar verdient. Das eigentliche Problem ist nicht nur, dass Informationen zwischen Unternehmen flossen, sondern dass Verbraucher nicht hinreichend informiert wurden und einer sekundären Nutzung nicht zugestimmt haben, die sie erheblich betreffen kann.

Der politische und regulatorische Hintergrund ist hier wichtig. Berichte aus dem Jahr 2024 hatten bereits landesweit Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass Automobilhersteller Fahrverhaltensinformationen mit versicherungsnahen Ökosystemen teilen. Das nährte die Sorge, dass Telematikdaten Preis- oder Risikobewertungsentscheidungen beeinflussen könnten. In Kalifornien erklärte Bontas Büro, die fraglichen Daten hätten die Versicherungsprämien vermutlich nicht erhöht, weil Staatsrecht Versicherer daran hindert, Fahrdaten zur Tarifgestaltung zu verwenden. Dennoch ist die Haltung des Bundesstaates, dass schon der behauptete Verkauf selbst Datenschutz­erwartungen und Kaliforniens Regeln zur Datenminimierung verletzt habe.

Diese Unterscheidung ist wichtig. Ein Datenschutzverstoß muss nicht zu einer messbaren Prämienerhöhung führen, um zu einem erheblichen Durchsetzungsproblem zu werden. Aufsichtsbehörden konzentrieren sich zunehmend darauf, ob Unternehmen mehr als nötig erhoben, Daten länger als erforderlich aufbewahrt oder sie auf Weise weiterverwendet haben, die Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten würden. Der GM-Vergleich passt genau in diesen Rahmen.