EU fordert Google nach wegweisender DMA-Entscheidung zu Änderungen bei Search und Play Store auf
Die Europäische Union hat gegen Alphabet eine gemeinsame Geldbuße von 890 Millionen Euro verhängt und damit eine der bislang bedeutendsten Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen des Digital Markets Act des Blocks ergriffen. Die Strafen richten sich gegen zwei Bereiche von Googles Geschäft, die der Konzern nach Ansicht der Regulierer gegenüber Wettbewerbern unfair begünstigt haben: die Art und Weise, wie Google eigene Dienste in den Suchergebnissen darstellt, und die Kontrolle über Zahlungen und Nutzerlenkung innerhalb des Play Store.
Laut der Entscheidung der Europäischen Kommission erhielt Google eine Geldbuße von 460 Millionen Euro wegen der Bevorzugung eigener Shopping-, Hotel- und Flugdienste in Google Search. Eine zweite Geldbuße von 430 Millionen Euro betrifft Play-Store-Regeln, die Android-Entwicklern untersagten, Nutzer frei auf alternative Zahlungswege zu lenken, die günstiger sein könnten als Googles In-App-Billing-System.
Die Entscheidung ist mehr als nur eine finanzielle Strafe. Google hat 60 Tage Zeit, die relevanten Richtlinien zu ändern, sonst drohen weitere regelmäßige Strafzahlungen. Diese Frist ist wichtig, weil die Kommission nicht nur vergangenes Verhalten ahndet, sondern mit dem DMA operative Änderungen an einigen von Googles sichtbarsten Verbraucherprodukten erzwingen will.
Warum die Aufsichtsbehörden meinen, Google habe die Grenze überschritten
Der Suchteil des Falls dreht sich um Selbstbevorzugung. EU-Regulierer kamen zu dem Schluss, dass Google seine eigenen Vergleichs- und Reisedienste gegenüber Drittanbietern bevorzugt hat. Praktisch bedeutet das: Nutzer, die nach Shopping-, Hotel- oder Flugoptionen suchen, könnten durch das Produktdesign statt durch neutralen Wettbewerb zu Googles eigenen Tools gelenkt werden.
Nach der Anordnung der Kommission muss Google Drittanbieterdienste in der Suche „fair und nicht diskriminierend“ behandeln. Diese Formulierung trifft den Kern des Gatekeeper-Rahmens des DMA. Das Gesetz soll das Verhalten dominanter digitaler Plattformen begrenzen, wenn sie wichtige Zugangspunkte zwischen Unternehmen und Verbrauchern kontrollieren. Suchrankings, App Stores und Abrechnungsregeln sind genau die Arten von Engpässen, die das Gesetz adressieren sollte.
Der Play-Store-Fall betrifft Steering. Die Regulierer erklärten, Googles bestehende Regeln hätten Android-App-Entwickler daran gehindert, frei auf Angebote außerhalb von Googles Zahlungssystem hinzuweisen, sowohl innerhalb der App als auch darüber hinaus. Nach Ansicht der Kommission schränkte dies den Wettbewerb ein und begrenzte die Fähigkeit der Entwickler, Verbrauchern alternative Zahlungsoptionen anzubieten, einschließlich potenziell günstigerer.
Zur Einhaltung muss Google Android-Entwicklern erlauben, diese Angebote freier zu bewerben. Das könnte beeinflussen, wie Apps Nutzer über Abonnements, Käufe und webbasierte Checkout-Prozesse informieren, insbesondere in Europa.
Ein langjähriger Streit erreicht die Durchsetzungsphase
Die Geldbußen kamen nicht aus dem Nichts. Die Kommission sagte, die Entscheidung folge auf eine vor mehr als zwei Jahren eingeleitete Nichteinhaltungsuntersuchung sowie auf eine vorläufige Entscheidung vom März 2025. Google erhielt anschließend Zeit, auf die Bedenken der EU zu reagieren. Im Mai 2026 verlängerte die Kommission den Prozess, nachdem sie zu dem Schluss gekommen war, dass ein Vorschlag des Unternehmens nicht stark genug sei.
Diese Abfolge zeigt, wie der DMA in der Praxis durchgesetzt wird. Brüssel kündigt nicht bloß weit gefasste Pflichten an und wartet darauf, dass sich der Markt anpasst. Die Kommission untersucht konkretes Produktverhalten, prüft Abhilfemaßnahmen, lehnt aus ihrer Sicht unzureichende Schritte ab und geht dann zu formellen Sanktionen über, wenn Gespräche nicht genügend Veränderung bringen.
Für Google zeigt der Fall auch die Grenzen schrittweiser Compliance-Anpassungen. Das Unternehmen hatte in Europa bereits eine Reihe von Änderungen getestet. Der bereitgestellte Quellentext weist darauf hin, dass Google das Google-Flights-Widget für EU-Suchnutzer entfernt und Links zu Vergleichswebsites Dritter über ein aktualisiertes Ergebnislayout verstärkt hat. Diese Schritte reichten offenbar nicht aus, um die Regulierer zufriedenzustellen.
Was das Urteil für Nutzer und Entwickler ändern könnte
Für Verbraucher könnten die unmittelbaren Auswirkungen zunächst subtil sein. Suchseiten in Europa könnten sich weiter verändern, während Google versucht nachzuweisen, dass konkurrierende Vergleichsdienste nicht benachteiligt werden. Nutzer könnten bei Shopping-, Hotel- und Flugergebnissen andere Ranking-Behandlungen, Formate oder Linkplatzierungen sehen. Die Formulierung der Kommission legt nahe, dass sie die Einhaltung nach wettbewerblicher Neutralität beurteilen wird, nicht nach bloßen kosmetischen Anpassungen.
Für App-Entwickler könnte der Play-Store-Teil direktere kommerzielle Folgen haben. Wenn Entwickler Nutzer offener zu externen Zahlungsoptionen lenken können, gewinnen sie möglicherweise mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Abonnements und digitalen Käufen. Das könnte die Abhängigkeit von plattformkontrollierter Abrechnung verringern und für manche Unternehmen die Preissetzungsmacht verbessern.
Der Fall ist auch über Google hinaus relevant. Andere große Plattformen, die unter dem DMA als Gatekeeper benannt wurden, beobachten, wie streng die Kommission Begriffe wie Selbstbevorzugung und Anti-Steering auslegt. Die Durchsetzung gegen Google hilft dabei, die praktischen Grenzen zulässigen Verhaltens in Europas Plattformökonomie festzulegen.
Ein Wendepunkt für Europas Digitalwettbewerbsagenda
Die Höhe der Geldbuße ist bemerkenswert, doch die größere Bedeutung liegt in der Bereitschaft der Kommission, Änderungen auf Produktebene bei Diensten anzuordnen, die von Millionen Menschen genutzt werden. Europa hat jahrelang an einem Regulierungsrahmen gearbeitet, der die Macht großer Online-Gatekeeper begrenzen soll. Diese Entscheidung zeigt, dass dieser Rahmen nun auf konkrete und kostspielige Weise wirkt.
Für Alphabet besteht die unmittelbare Herausforderung darin, die Vorgaben innerhalb einer festen Frist umzusetzen. Für Wettbewerber in Suche, Reisevergleich, Shopping-Diensten und der Verteilung von Android-Apps eröffnet das Urteil die Chance, dass EU-Regeln die Wettbewerbsbedingungen in Märkten verändern könnten, in denen Google lange strukturelle Vorteile hatte.
Ob die Änderungen das Nutzerverhalten oder Marktanteile spürbar verändern, bleibt abzuwarten. Doch die Entscheidung macht eines klar: Die Kommission erwartet von dominanten Plattformen nicht nur, dass sie Zugang in der Theorie öffnen, sondern dass sie Produkte neu gestalten, wenn die Regulierer zu dem Schluss kommen, dass Plattformmacht den Wettbewerb weiterhin verzerrt.
Das ist das eigentliche Signal aus Brüssel. Der DMA ist nicht länger nur eine Grundsatzerklärung. Er ist jetzt ein Mechanismus, um digitale Gatekeeper dazu zu zwingen, die Art und Weise zu ändern, wie sie die Dienste, die im Zentrum des Online-Lebens stehen, einstufen, lenken und monetarisieren.
Dieser Artikel basiert auf der Berichterstattung von The Verge. Zum Originalartikel.
Originally published on theverge.com







