Tesla bezeichnet seine fortschrittlichste Fahrerassistenzfunktion in Europa nun als „Tesla Assisted Driving“ und ersetzt damit die Bezeichnung „Full Self-Driving“, während das Unternehmen eine behördliche Genehmigung für den Einsatz des Systems auf öffentlichen Straßen anstrebt.

Die Änderung ist mehr als eine Marketinganpassung. Sie folgt auf Gespräche mit dem deutschen Verkehrsministerium, dessen Minister den Namen FSD als etwas irreführend bezeichnet hatte. Teslas Funktion kann beschleunigen, bremsen, lenken und parken, doch das Unternehmen verlangt von den Fahrern, aufmerksam und jederzeit eingriffsbereit zu bleiben.

Eine Namensänderung im Zusammenhang mit der behördlichen Genehmigung

Am Freitag begann Tesla, auf seiner europäischen Verkaufswebsite die Bezeichnung Tesla Assisted Driving oder TAD zu verwenden. Nach einer Erklärung des deutschen Verkehrsministeriums bot Tesla die Namensänderung nach Gesprächen mit dem deutschen Verkehrsminister Steffen Bilger im vergangenen Monat an.

Bilger sagte, er werde sich bei den europäischen Aufsichtsbehörden für eine möglichst schnelle Zulassung der Funktion einsetzen. Wired berichtete, dass die Europäische Union voraussichtlich bis zum Jahresende über die Genehmigung abstimmen werde.

Die Änderung betont stärker die Unterstützung als die Autonomie. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil das System weiterhin überwacht wird: Es kann Fahrmanöver ausführen, wird in den vorliegenden Berichten aber nicht als System dargestellt, das den menschlichen Fahrer von seiner Verantwortung entbindet.

Für Aufsichtsbehörden kann die Wortwahl die Erwartungen der Nutzer daran beeinflussen, was eine Funktion leisten kann und wann sie die Kontrolle übernehmen müssen. Dass das deutsche Ministerium den alten Namen als potenziell irreführend bezeichnet, zeigt, dass die Terminologie neben der Technik selbst Teil des Genehmigungsprozesses geworden ist.

Die langjährige Prüfung der Bezeichnung FSD

Tesla hat den Namen Full Self-Driving seit Jahren verteidigt, auch vor Gericht. In den USA hatte das Unternehmen dem offiziellen Namen der Funktion bereits „Supervised“ hinzugefügt – ein Eingeständnis, dass Fahrer den Betrieb weiterhin überwachen müssen.

Auch andernorts wächst der regulatorische Druck. Im vergangenen Jahr kam das kalifornische Department of Motor Vehicles zu dem Schluss, dass Teslas Verwendung von „Full Self-Driving“ und „Autopilot“ irreführend sei und gegen kalifornisches Recht verstoße. Nachdem die Behörde mit der Aussetzung von Teslas Herstellungs- und Händlerlizenzen in Kalifornien gedroht hatte, stellte das Unternehmen laut Wired die Verwendung des Begriffs Autopilot ein.

Die europäische Änderung passt damit in ein größeres Muster: Tesla vermarktet und entwickelt weiterhin fortschrittliche Fahrerassistenzsoftware, sieht sich aber Forderungen öffentlicher Stellen nach einer Sprache ausgesetzt, die den Bedarf an Fahrerüberwachung besser widerspiegelt.

Fähigkeiten und Grenzen bleiben zentral

Tesla erklärt, die Funktion könne unter anderem beschleunigen, bremsen, lenken und parken. Diese Fähigkeiten haben die Software für den Autobauer strategisch wichtig gemacht. In den USA bietet Tesla ein Abonnement für 99 Dollar im Monat an.

Das System steht jedoch auch wegen seiner Leistung unter schwierigen Bedingungen in der Kritik. Im März leitete die US-Bundesregierung nach neun Vorfällen eine Untersuchung ein, bei denen FSD bei eingeschränkter Sicht angeblich nicht reagierte und die Fahrer nicht zur Übernahme aufforderte. Tesla rief 2023 außerdem eine ältere Softwareversion zurück, nachdem die US-Regierung festgestellt hatte, dass sie einige Verkehrsvorschriften nicht einhielt.

Diese Maßnahmen bestimmen nicht allein die Leistung des aktuellen europäischen Produkts, verdeutlichen aber, warum Überwachung und Kommunikation zentrale Fragen bleiben. Ein Funktionsname kann technische Sicherheit nicht eigenständig belegen. Er kann jedoch prägen, wie Fahrer ihre Rolle bei der Nutzung verstehen.

Europa ist ein bedeutender nächster Markt

Tesla und Vorstandschef Elon Musk bemühen sich seit Jahren um die Zulassung der Fahrerassistenztechnik des Unternehmens in Märkten außerhalb der USA. Eine breitere Verfügbarkeit könnte dem Unternehmen eine zusätzliche softwarebasierte Einnahmequelle eröffnen.

Australien und Neuseeland haben die Funktion laut Wired im vergangenen Jahr zugelassen. Eine europäische Genehmigung würde einen weiteren großen Markt eröffnen, wobei das System weiterhin den von Tesla beschriebenen Überwachungsbedingungen und allen Vorgaben der Aufsichtsbehörden unterliegen würde.

Die Umbenennung zeigt außerdem, dass der Einsatz automatisierter Fahrtechnik ebenso stark durch politische Vorgaben wie durch Ingenieurarbeit geprägt wird. Regulierer prüfen nicht nur, ob ein System auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf, sondern stellen auch infrage, wie Unternehmen es ihren Kunden beschreiben.

Was sich für Fahrer ändert

Für europäische Tesla-Kunden ist die unmittelbar sichtbare Änderung die Bezeichnung: Tesla Assisted Driving ersetzt einen Namen, der eine größere Autonomie nahelegte. Die zentrale Botschaft des Unternehmens und der deutschen Behörden lautet, dass der Fahrer aufmerksam bleiben und zum Eingreifen bereit sein muss.

Ob die EU die Funktion bis zum Jahresende genehmigt, ist weiterhin ungewiss. Sollte dies geschehen, hätte Tesla sprachlich nachgegeben, was dazu beitragen könnte, die europäische Darstellung stärker an der Betonung der Aufsichtsbehörden auf Fahrerüberwachung auszurichten. Die wichtigere Prüfung wird sein, wie das System zugelassen, genutzt und überwacht wird, sobald es öffentliche Straßen erreicht.

Dieser Artikel basiert auf einer Recherche von Wired. Originalartikel lesen.

Originally published on wired.com