
AbbVies 340B-Klage rückt die Definition von „Patient“ ins Zentrum des Arzneimittelrabatt-Streits
AbbVie hat die US-Bundesregierung wegen ihrer Auslegung des Wortes „Patient“ im 340B-Arzneimittelrabattprogramm verklagt und damit eine neue Front in einem der folgenreichsten Preisstreits im US-Gesundheitswesen eröffnet.
- AbbVie hat die Bundesregierung wegen der Auslegung von „Patient“ in 340B verklagt.
- Der Fall könnte beeinflussen, wie breit das bundesweite Arzneimittelrabattprogramm angewendet wird.




